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Entwarnung beim Kauf gefälschter WM-Fanartikel / Private Käufer müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten

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Entwarnung beim Kauf gefälschter WM-Fanartikel / Private Käufer müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten (Sport und Freizeit)

Entwarnung beim Kauf gefälschter WM-Fanartikel / Private Käufer müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten

Entwarnung beim Kauf gefälschter WM-Fanartikel / Private Käufer müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten

Frankfurt/Main (ots) - Ein vermeintlich originales Trikot der
deutschen Nationalmannschaft für die Hälfte des Normalpreises -
Angebote dieser Art finden sich gerade zur Fußball-WM im Internet wie
Sand am Meer. Meist sind diese Trikots jedoch gefälscht, auch wenn
sie sich kaum von den Originalen unterscheiden. Privaten Verbrauchern
drohen beim Kauf solcher Artikel jedoch keine Sanktionen, erläutert
Rechtsanwalt Dr. Peter Ruess. Strafbar macht sich nur, wer
Fälschungen verkauft.

Ruess ist Dozent für Wirtschaftsrecht an der International School
of Management (ISM) und Partner der Düsseldorfer Sozietät ARNOLD
RUESS. "Verbraucher können unbesorgt sein: Durch den privaten Kauf
und die Nutzung eines gefälschten Produkts wie einem Fußballtrikot
liegt keine Markenverletzung vor", so Ruess. "Rechtliche Konsequenzen
drohen keine." Das gilt nicht nur für Artikel, die über das Internet
erworben werden. Auch Urlauber, die gefälschte Produkte aus den
anstehenden Sommerferien mit nach Hause bringen, haben in der Regel
nichts zu befürchten. "Wird die Reisefreigrenze von 430 Euro im Flug-
und Seeverkehr bzw. 300 Euro bei sonstigen Reisenden nicht
überschritten, schreitet der Zoll auch bei gefälschten Produkten
nicht ein."

Anders ist der Fall, wenn gefälschte Artikel gewerbsmäßig
vertrieben werden: "Markendiebstahl ist nicht anderes als der
Diebstahl fremden geistigen Eigentums", erklärt der Fachanwalt für
gewerblichen Rechtsschutz. "Wer Fälschungen zum Verkauf anbietet,
macht sich strafbar und muss mit hohen Schadensersatzforderungen und
zum Teil erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Unter
bestimmten Voraussetzungen ist die gewerbsmäßige Markenverletzung
sogar ein Strafbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet
wird."

Hintergrund:

Die International School of Management (ISM) - eine private
staatlich anerkannte Hochschule - bildet in Dortmund, Frankfurt/
Main, München und ab September 2010 auch in Hamburg Nachwuchskräfte
für die internationale Wirtschaft aus. Das Studienprogramm umfasst
fünf Bachelor-Studiengänge, fünf konsekutive Master-Studiengänge und
vier MBA-Programme. Alle Studiengänge der ISM überzeugen durch
Internationalität und Praxisorientierung. Diese Erfolgsfaktoren
garantiert die ISM durch enge Kooperationen mit Unternehmen, Projekte
in Kleingruppen sowie integrierte Auslandssemester und -module an
über 120 Partneruniversitäten.
Artikeldetails
Kategorie
Sport und Freizeit
Lokaler Bezug des Artikels
Deutschland
Frankfurt am Main (Hessen) Informationen zu Frankfurt am Main
Urheber des Artikels
International School of Management (ISM)
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