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Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen / PRO RETINA Deutschland e.V.: Vorgaben des ... (Wirtschaft)

Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen / PRO RETINA Deutschland e.V.: Vorgaben des ...

Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen / PRO RETINA Deutschland e.V.: Vorgaben des ...

Aachen (ots) - Klare Vorgaben des Bundesversicherungsamtes für
alle bundesweit tätigen Krankenkassen bestätigen jetzt den Anspruch
von Patienten mit Altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) auf eine
zugelassene Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl. »Die
Klarstellungen der Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen sind
ein Durchbruch für AMD-Patienten«, erklärt Ute Palm,
Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland e.V.

Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Ärzten verhindern
seit Jahren, dass die Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen
Makula-Degeneration über die Versichertenkarte abgerechnet werden
kann: Der Zugang zur Behandlung ist nicht geregelt.

Abhilfe schaffen sollten Verträge von Krankenkassen mit
Ärzteorganistionen. Diese stellten allerdings zumeist sicher, dass
Ärzte an Stelle der zugelassenen Medikamente (Handelsnamen: Lucentis
und Macugen) nur eine nicht zugelassene, aber billigere Therapie
anwenden konnten, deren Wirksamkeit und Sicherheit Experten zufolge
für diesen Einsatz nicht ausreichend belegt ist. Stellte ein Patient
einen Antrag auf Behandlung mit einem zugelassenen Medikament,
lehnten die Kassen die Übernahme der Therapiekosten ab und forderten
die Patienten auf, sich bei »Vertragsärzten« behandeln zu lassen.
Dort gab es dann die Spritze in den Augapfel mit dem nicht
zugelassenen Medikament.

Dieses Vorgehen stellt nun das Bundesversicherungsamt ab. In einem
Schreiben teilt es den bundesweit tätigen Krankenkassen - die in
Landesverbänden organisierten AOKen gehören nicht dazu - mit, dass
bestimmte Punkte zu beachten und die Verträge bis Ende Oktober
entsprechend anzupassen sind.

Die Krankenkasse darf dem Schreiben der Aufsichtsbehörde zufolge
einem Versicherten die Kostenübernahme für ein zugelassenes
Medikament nicht verweigern, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt
und der Versicherte diese Versorgung wünscht. Bietet ein Arzt die
nicht zugelassene Behandlung an, kann der Patient einen anderen Arzt
konsultieren und von ihm die zugelassene Therapie durchführen lassen.
Ebenso dürfen die Patienten nicht dahingehend beeinflusst werden,
dass sie sich gegen die zugelassene Therapie entscheiden, zudem muss
die Patienteninformation umfassend, klar und eindeutig sein.

»Wir freuen uns sehr«, erklärt Pro Retina-Vorstandsmitglied Ute
Palm, »dass sich die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde mit
unseren Forderungen decken.« Nach Meinung der Patientenorganisation
müssten die Krankenkassen die Forderungen der Aufsichtsbehörde
problemlos und kurzfristig umsetzen können, da drei große
Ersatzkassen unlängst schon den richtigen Weg beschritten haben: Sie
haben mit dem Hersteller eines zugelassenen Medikamentes einen
Rabattvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Behandlungsvertrag
mit den Ärzten so konzipiert, dass die zugelassenen Therapien
abgebildet sind und der Arzt sein Honorar unabhängig vom eingesetzten
Medikament erhält. »Diese Verträge",sagt Ute Palm, "liefern die
Blaupause für alle anderen Krankenkassen«.
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Kategorie
Wirtschaft
Lokaler Bezug des Artikels
Deutschland
Aachen (Nordrhein-Westfalen) Informationen zu Aachen
Urheber des Artikels
Pro Retina Deutschland e.V.
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