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Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz mach... 

 
 
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Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz mach...

Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz mach...

Beitrag aus dem Bereich Wirtschaft vom 2006-01-06 13:33:01
Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz macht krank
 
Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz macht krank - Europäische Union senkt Grenzwerte (20.10.2005) Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften anlässlich der vom 24. bis zum 28. Oktober 2005 stattfindenden Europäischen Woche zum Thema 'Lärm am Arbeitsplatz' hin. Lärmschwerhörigkeit führt mit jährlich rund 6000 Fällen sogar die Liste der häufigsten Berufskrankheiten an. Rund 162 Millionen Euro wandten die Berufsgenossenschaften im [...]
 
Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz macht krank


Berufsgenossenschaften: Lärm am Arbeitsplatz macht krank - Europäische Union senkt Grenzwerte (20.10.2005) Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften anlässlich der vom 24. bis zum 28. Oktober 2005 stattfindenden Europäischen Woche zum Thema 'Lärm am Arbeitsplatz' hin. Lärmschwerhörigkeit führt mit jährlich rund 6000 Fällen sogar die Liste der häufigsten Berufskrankheiten an. Rund 162 Millionen Euro wandten die Berufsgenossenschaften im Jahr 2004 für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter Berufskrankheiten auf. 'Lärm kann das Gehör unheilbar schädigen', so Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften. 'Meist bemerken die Betroffenen den Schaden erst, wenn es zu spät ist. Mit erheblichen medizinischen aber auch sozialen Folgen. Lärmprävention ist daher enorm wichtig.' Neue EU-Richtlinie Das Problem der durch Lärm verursachten Erkrankungen besteht nicht nur deutschlandweit. Auch die Europäische Union hat sich dem Thema angenommen: Zum einen mit Aufklärungsarbeit wie mit den Aktivitäten in der kommenden Woche. Zum anderen tritt im Jahr 2006 die Neufassung der europäischen Lärmschutzrichtlinie in Deutschland in Kraft, die die bisherigen Grenzwerte absenkt. Dann gilt ab 85 Dezibel - statt wie bisher 90 Dezibel - verpflichtend das Tragen von Gehörschutz für die Mitarbeiter. 'Die fünf Dezibel machen eine Menge aus', erläutert Dr. Martin Liedtke, Lärmschutzexperte beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA). 'Drei Dezibel stellen bereits eine Verdoppelung der Schallenergie dar. Bei zwölf Dezibel mehr empfindet ein Mensch den Lärm bereits als doppelt so laut. Fünf Dezibel klingen also nach wenig, stellen aber trotzdem eine bedeutende Reduktion dar.' Eine Prävention zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm zahlt sich für die Unternehmen auch wirtschaftlich aus. Dr. Eichendorf: 'Investitionen in Lärmschutz, zum Beispiel leisere Maschinen, rechnen sich. Studien haben eindeutig nachgewiesen, dass Lärmschutz die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit die Produktivität erhöht. Gleichzeitig wird die Zahl der Krankheitstage gesenkt.' Die Berufsgenossenschaften beteiligen sich mit verschiedenen Aktivitäten an der Europäischen Woche. Im Rahmen Ihres Präventionsauftrags bieten sie den Unternehmen zahlreiche Beratungsleistungen an. Weitere Informationen unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1733343 und www.schluss-mit-laerm.de . Ansprechpartner für die Presse:Dr. Dagmar SchittlyPressesprecherin / Hauptverband der gewerblichen BerufsgenossenschaftenTel.: 030 – 2887 6362Fax.: 030 – 2887 6370E-Mail: dagmar.schittly@hvbg.de Herausgeber:Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)Alte Heerstraße 11153754 Sankt AugustinTel.: (02241) 2 31 - 22 22Fax: (02241) 2 31 - 13 91E-Mail: presse@hvbg.deInternet: http://www.hvbg.de Infoline: Allgemeine Informationen zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Berufsgenossenschaften unter Telefon: 01805 / 188088 (12 Cent/Minute) und per E-Mail unter bg-infoline@vbg.de
 
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Kategorie:Wirtschaft
Sprache/Land: Deutschland
Stadt:Sankt Augustin
Autor:Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft pressrelations
Webseite:Link
 
 

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