
Ingrid Sehrbrock: Wenn das Berufsbeamtentum weiter...
Beitrag aus dem Bereich Politik und Gesellschaft vom 2006-01-06 13:50:07
Ingrid Sehrbrock: Wenn das Berufsbeamtentum weiter unterminiert wird, muss das Streikrecht die Folge sein
Ingrid Sehrbrock: Wenn das Berufsbeamtentum weiter unterminiert wird, muss das Streikrecht die Folge sein 09.11.2005: PM 155 - Beim 8. Schöneberger Forum, der traditionellen beamtenpolitischen Tagung des DGB, sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Mittwoch in Berlin: 'Wer die Rechte der Beamtinnen und Beamten weiter beschneiden will und damit das Berufsbeamtentum unterminiert, provoziert, dass sie dafür auch die Nachteile des Beamtentums nicht mehr akzeptieren. Dazu gehört, dass sie ni [...]
Ingrid Sehrbrock: Wenn das Berufsbeamtentum weiter unterminiert wird, muss das Streikrecht die Folge sein
Ingrid Sehrbrock: Wenn das Berufsbeamtentum weiter unterminiert wird, muss das Streikrecht die Folge sein 09.11.2005: PM 155 - Beim 8. Schöneberger Forum, der traditionellen beamtenpolitischen Tagung des DGB, sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Mittwoch in Berlin: 'Wer die Rechte der Beamtinnen und Beamten weiter beschneiden will und damit das Berufsbeamtentum unterminiert, provoziert, dass sie dafür auch die Nachteile des Beamtentums nicht mehr akzeptieren. Dazu gehört, dass sie nicht streiken dürfen. Angeblich soll das Recht des Öffentlichen Diensts 'fortentwickelt' werden (Art. 33 Abs. 5 GG). Unter 'fortentwickeln' verstehen Bund und Länder jedoch weitere Verschlechterungen bei Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem Berufsbeamtentum. Wer glaubt, er könne beliebig und ohne Konsequenzen Rechte beschneiden, ist auf dem Holzweg. Der Arbeitsplatzsicherheit und der Alimentation der Beamten stehen fehlende Arbeitnehmerrechte gegenüber, wie z.B: Verhandlungsrechte über die Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub etc., die für Arbeitnehmer selbstverständlich sind. Dazu gehört im Kern auch das Streikrecht, das für Beamte bestritten wird. Die These, die Funktionsfähigkeit des Staates werde durch die Möglichkeit des Streiks gefährdet, geht ins Leere. Das zeigt schon allein das Beispiel der Mehrheit der europäischen Länder, in denen die Beamtinnen und Beamten die gleichen Verhandlungsrechte wie die Tarifbeschäftigten haben. Zudem hat sich das Staatsverhältnis geändert. Staat und Verwaltung werden immer mehr mit Unternehmen verglichen. Die Beschäftigten sollen auch Dienstleister sein und betriebswirtschaftlich denken. Viele Aufgaben des Staates sind bereits privatisiert worden. Die Konsequenz daraus muss sein, dass den öffentlich Bediensteten auch die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Privatwirtschaft zustehen. Jeder Bedienstete ist auf das angemessene Entgelt für seine Arbeit angewiesen, unabhängig davon, ob der Dienstgeber öffentliche oder private Aufgaben erfüllt.' Verantwortlich:Deutscher GewerkschaftsbundBundesvorstandHenriette-Herz-Platz 210178 BerlinTel.: 0049/30/24060-0Fax: 0049/30/24060-324Email: info.bvv@dgb.de
 | Details zum Artikel | |
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| Kategorie: | Politik und Gesellschaft |
| Sprache/Land: | Deutschland |
| Stadt: | Gleichen Kreis Göttingen |
| Autor: | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) pressrelations |
| Webseite: | Link |
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