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Killerspiele - geltendes Recht nicht ausgeschöpft (Politik und Gesellschaft)

Killerspiele - geltendes Recht nicht ausgeschöpft

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Killerspiele - geltendes Recht nicht ausgeschöpft


Berlin (pressrelations) - Killerspiele - geltendes Recht nicht ausgeschöpft Gegen eine zu laxe Prüfung vorgehen 16.02.2007 Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, erklärt zur Diskussion um den richtigen Umgang mit 'Killerspielen': Der Jugendmedienschutz muss gestärkt werden. Derzeit werden extrem gewaltgeneigte Spiele in der Praxis nur mit einer Altersbeschränkung versehen und nicht gänzlich indiziert. Ein strafrechtliches Vorgehen fehlt bislang völlig. Dieser Missstand muss beseitigt werden. Rechtsverschärfungen können sich als nötig erweisen. Zuvor muss jedoch die Frage beantwortet werden, warum das geltende Recht nicht ausgeschöpft wurde. Wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Alterskennzeichnung vergibt, wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr tätig. Nur die Bundesprüfstelle könnte jedoch Indizierungen vornehmen. Nur dadurch erreichen wir die Ächtung von Killerspielen und wirksame Werbe- und Vertriebshindernisse. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) handelt im Auftrag der Ländersozialministerien (Obersten Landesjugendbehörden). Die Sozialministerien können gegen eine zu laxe Prüfung der USK auf dem Weg des Appellationsverfahrens vorgehen. Soweit bekannt wurde davon bisher kein Gebrauch gemacht. Da es bislang keine richterlichen Verurteilungen gegeben hat, sind Erkenntnisse nötig, in wie vielen Fällen die Staatsanwaltschaften überhaupt ermittelt und die Polizei Spiele beschlagnahmt haben. Auch hier ist fraglich, ob das Problem nur in untauglichen Strafbestimmungen oder eher in mangelndem Vollzug besteht. Auch die schärfsten Paragraphen nutzen nichts, wenn sie in der Praxis - aus Personalnot oder anderen Gründen - nicht umgesetzt werden. Auf keinen Fall sollte die Zuständigkeit der fachfremden und ohnehin überlasteten Justiz auf Kosten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausgeweitet werden. Stattdessen ist die Sachkunde der Bundesprüfstelle in alle Verfahren stärker einzubeziehen und ihre Kompetenz zur Indizierung rechtlich zu stärken. Die Diskussion über 'Killerspiele' sollte nicht das Missverständnis erwecken, die Politik sei prinzipiell gegen alle Formen von Computerspielen. Im Gegenteil: Es kommt auf den Inhalt an. So wie es in Frankreich bereits geschieht, sollten auch wir über eine staatliche Förderung für die Entwicklung pädagogisch wünschenswerter Computerspiele nachdenken. Darüber hinaus handelt es sich bei Computerspielen um einen innovativen Wirtschaftsfaktor. Der Eindruck gerade auf jüngere Menschen sollte vermieden werden, die Politik sei im Hinblick auf moderne Medien rückständig eingestellt. Autor(en): Dr. Hans-Peter Uhl
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
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Kategorie
Politik und Gesellschaft
Lokaler Bezug des Artikels
Deutschland
Reichen (Baden-Württemberg) Informationen zu Reichen
Urheber des Artikels
CDU/CSU-Fraktion
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