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Keine Ausdünnung der BaFin Verbraucher-Beschwerdestellen (Recht und Gesetz)

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Keine Ausdünnung der BaFin Verbraucher-Beschwerdestellen

Keine Ausdünnung der BaFin Verbraucher-Beschwerdestellen


Berlin (pressrelations) - Keine Ausdünnung der BaFin Verbraucher-Beschwerdestellen Was wir brauchen, ist kein Serviceabbau, sondern eine Aufsichtsstelle, die auch dem Verbraucher hilft Zur geplanten Reduzierung des Mitarbeiterstabs der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den für den Verbraucherschutz zuständigen Referaten erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB: Die BaFin verkündete in der vergangenen Woche, Personalengpässe bei neuen Aufgaben durch den Abzug von Mitarbeitern aus den Querschnittsabteilungen auszugleichen. In diesen Querschnittsabteilungen finden sich neben sektorübergreifenden Grundsatzreferaten auch die mit dem Verbraucher und Anlegerschutz befassten Referate. Eine Ausdünnung des Mitarbeiterstabs gerade in der Beschwerdestelle der BaFin geht aber in die falsche Richtung. Sie hätte erhebliche negative Folgen für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die Bafin hat eine Auftragspflicht gegenüber Banken und Versicherungen. Gerade deshalb muss der Verbraucher bei Beschwerden und Nachfragen im Finanzbereich auch erwarten, konkret und nicht mit einem Standardbrief abgespeist zu werden. Allein über die Behandlung mit den Beschwerden von Endkunden können die Aufseher das Verhalten der Institute am Markt beurteilen. Aktuelle Fragen etwa zum Verhalten der Institute beim Verkauf von Krediten oder zum Girokonto für Jedermann können auch vom Gesetzgeber nur ausreichend beurteilt werden, wenn die BaFin eine Rückkoppelung von den Kunden erhält und von diesen als sachkundiger Ansprechpartner wahrgenommen wird. Laut Jahresbericht der BaFin aus dem Jahr 2006 beschwerten sich 3.451 Bürger über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Dazu kamen 48 Fälle, in denen die BaFin zu Eingaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Stellung nahm, und 451 allgemeine Anfragen ohne konkreten Beschwerdehintergrund. In 573 Fällen (davon acht Petitionen) hatten die Beschwerden Erfolg, in 295 Fällen (darunter drei Petitionen) führten sie zu einem Teilerfolg. Eine Verminderung der Aktivität der BaFin im Anleger- und Verbraucherschutz würde die Nutzung des Wissens und der Erfahrungen der Verbraucher für alle Beteiligten fälschlicherweise vermindern. Was wir brauchen, ist kein Serviceabbau, sondern eine Aufsichtsstelle, die auch dem Verbraucher hilft. CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
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Kategorie
Recht und Gesetz
Lokaler Bezug des Artikels
Deutschland
Schwerte (Nordrhein-Westfalen) Informationen zu Schwerte
Urheber des Artikels
CDU/CSU-Fraktion
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