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Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt

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Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt (Energie und Umwelt)

Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt

Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt

Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagtMainz (pressrelations) - Rodeo auf dem Nürburgring: Bullenreiten aus Gründen des Tierschutzes untersagt Es gibt ein landesweit gültiges Verfahren, um den Tierschutz bei Rodeoveranstaltungen zu gewährleisten. Dieses Verfahren gilt selbstverständlich auch beim "American Rodeo" auf dem Nürburgring. "Der Stellenwert des Tierschutzes ist für die Landesregierung hoch. Auch Veranstaltungen mit Pferden und Bullen dürfen nur dann stattfin-den, wenn den Tieren dabei keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Für die Überwachung zuständig sind die örtlichen Behörden", stellt die Sprecherin des Umweltministeriums fest. Das einheitliche Vorgehen in Rheinland-Pfalz basiert auf einem Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. aus dem Jahr 2005, das auch auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz eingestellt ist. Das Gutachten bewertet Rodeoveranstaltungen auch unter Tierschutzaspekten und ethischen Gesichtspunkten und dient als Grundlage für das Handeln der zuständigen Behörden. Für die bevorstehende Veranstaltung "American Rodeo" ist die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler zuständig. Diese hat bereits in der vergangenen Woche dem Veranstalter eine Verfügung zugestellt und eine Disziplin untersagt: das Bullenreiten wurde im Sinne des vorbeugenden Tierschutzes verboten. Vorangegangen war eine Abstimmung mit dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz und dem Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz. Wie die Kreisverwaltung weiter meldet, sind andere Disziplinen zulässig und können bei der Veranstaltung gezeigt werden, beispielsweise Vorführungen mit Pferden ? aber ohne Flankengurt. Zu den ausdrücklich genannten Anforderungen nach Tierschutzgesetz gehört auch das Verbot des Einsatzes von Kälbern, die jünger als 6 Monate sind. Jedes Tier darf zudem höchstens ein Mal pro Tag aufgerufen werden. Die Kreisverwaltung wird die Veranstaltung auch amtstierärztlich überwachen und sicher stellen, dass die tierschutzrechtlichen Anordnungen befolgt werden. Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei Kaiser-Friedrich-Str. 1 55116 Mainz Telefon: 06131-164645 Telefax: 06131/164649 e-mail: presse@mufv.rlp.de
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Kategorie
Energie und Umwelt
Lokaler Bezug des Artikels
Deutschland
Budenheim (Rheinland-Pfalz) Informationen zu Budenheim
Urheber des Artikels
Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfa
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