Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verweigert wirksames Instrument zur Frauenförderung - Recht und Gesetz - EURIP News

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Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verwei...

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Beitrag aus dem Bereich Recht und Gesetz vom 2006-12-12 04:11:32
Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verweigert wirksames Instrument zur Frauenförderung
 
Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verweigert wirksames Instrument zur Frauenförderung 'Die Ablehnung unserer Anträge zum Gleichberechtigungsgesetz durch die CDU zeigt, dass die Landesregierung kein wirksames Instrument der Frauenförderung haben will. Der Entwurf der Landesregierung sieht die Fortschreibung eines Gesetzes vor, das die Durchsetzung des verfassungsmäßigen Auftrags nicht ermöglicht. Damit zeigt sich wieder einmal, dass die Landesregierung an der Gleichberechtigung von Frau [...]
 
Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verweigert wirksames Instrument zur Frauenförderung


Gleichberechtigungsgesetz - Landesregierung verweigert wirksames Instrument zur Frauenförderung 'Die Ablehnung unserer Anträge zum Gleichberechtigungsgesetz durch die CDU zeigt, dass die Landesregierung kein wirksames Instrument der Frauenförderung haben will. Der Entwurf der Landesregierung sieht die Fortschreibung eines Gesetzes vor, das die Durchsetzung des verfassungsmäßigen Auftrags nicht ermöglicht. Damit zeigt sich wieder einmal, dass die Landesregierung an der Gleichberechtigung von Frauen kein Interesse hat', erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Margaretha Hölldobler-Heumüller.

Die Mehrheit der Expertinnen und Experten, die letzte Woche zum Gesetzentwurf der Landesregierung angehört wurden, hatten die geplanten Änderungen scharf kritisiert. 'Wer die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchsetzen will, kann das seit 13 Jahren bestehendeGesetz nicht einfach fortschreiben bzw. verwässern, sondern muss es so ausgestalten, dass die Instrumentarien verbessert werden.' Dazu fordern DIE GRÜNEN eine eindeutige Zieldefinition des Gesetzes - nämlich die tatsächliche Verwirklichung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Außerdem soll das Gesetz seine Gültigkeit auch für die große Anzahl der ausgelagerten Betriebe behalten - denn es könne nicht sein, dass mit der Auslagerung bisher bestehendeVorschriften ausgehöhlt würden.

Das Instrument des 'Gender mainstreaming', das eingesetzt wird, um die Belange beider Geschlechter zu berücksichtigen, könne nicht als Ersatz für Frauenförderung eingesetzt werden. 'Solange Gleichberechtigung nicht erreicht ist, braucht es eine gezielte Frauenförderung', unterstreicht Margaretha Hölldobler-Heumüller. Das Verbot der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz müsse selbstverständlich Bestandteil des Gesetzes sein, da es kein Kavaliersdelikt sei. 'Die öffentliche Ausschreibung der Stellen ist die Vorraussetzung auch für höher qualifizierte Stellen geeignete Frauen zu finden und muss deshalb bestehen bleiben. Konkrete Frauenförderpläne können auch Experimente enthalten, diese sollten dann trotzdem Bestandteil eines Frauenförderplans sein. Die Formulierung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen präzisiert werden.'

'Jedes Gesetz bleibt wirkungslos, wenn es keine Klagemöglichkeiten gibt. Um weitere Diskriminierung zu vermeiden, sollten die Frauenbeauftragten ein Klagerecht bekommen, wie es bereits im Bund praktiziert wird und entgegen aller Unkenrufe nicht zu einer Klagewelle geführt hat.'



Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de
 
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Kategorie:Recht und Gesetz
Sprache/Land: Deutschland
Stadt:Wiesbaden
Autor:Bündnis 90/Die Grünen Hessen
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