| Rechtsanwalt Jörg Reich |
Zorn Reich Wypchol |
Rechtsanwälte in Sozietät
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Wetzlarer Straße 95
35398 Gießen Lahn
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Telefon: 0641 202121
Telefax: 0641 28730
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Homepage: www.anwaelte-giessen.de
e-Mail: Kontaktformular
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Ortszeit: 03:19 UTC +0100
Sonnenaufgang: 06:46 UTC +0100
Sonnenuntergang: 18:46 UTC +0100
Geo-Koordinaten: 8.64200 Länge 50.55905 Breite
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Örtliche Lage
Klein- Linden
Beschreibung
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt, beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
Angebote und Besonderheiten
Arbeitsrecht (mehr...)
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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Jörg Reich in folgenden Bereichen des Arbeits- und Kündigungsrechts(in alphabetischer Ordnung):
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Siehe auch:
Seminar I : Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Seminar II : Ausbilderschulung
Arbeitnehmerüberlassung
Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Leiharbeitsnehmer, zwischen Entleiher und Leiharbeitsnehmer, zwischen Verleiher und Entleiher; kollektivrechtliche Besonderheiten des Leiharbeitsverhältnisses sowie internationale Beziehungen.
Arbeitsvertrag
Insbesondere die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsverträgen; Meldepflichten des Arbeitgebers; Probe- und Aushilfsarbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung; Teilzeitarbeit; Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag; Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag; Arbeitsvergütung; Bemessung, Zuschläge, Abzüge, Sonderformen; Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ; der Aufhebungsvertrag; ordentliche und außerordentliche Kündigung; allgemeiner Kündigungsschutz; der Kündigungssschutz nach dem KschG.
Berufsbildungsförderung, öffentlich-rechtliche
Förderungsmaßnahmen nach dem BAföG; Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; Förderung der Berufsausbildung; Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung.
Betriebsnachfolge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Betriebsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge; Auswirkung der Betriebsnachfolge des Unternehmers sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Betriebsverfassung
Fragen zu Betriebsratswahlen; Organe der Betriebsverfassung; Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen des Unternehmers sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Kollektives Arbeitsrecht
Koalitionsrecht; Arbeitskampfrecht; Schlichtung und Tarifrecht.
Konkurs und Arbeitsverhältnis
Realisierung von Masse- und Konkursforderungen; Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Konkurs; Vergleichsverfahren; Zwangsversteigerung; Gesamtvollstreckungsverfahren; Sanierung durch Übertragung.
Arztrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Edgar Zorn berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des:
Rechtsberatung für Ärzte und Zahnärzte
Gemeinschaftspraxen-/ Gesellschaftsverträge
Praxis An- und Verkauf
Forderungsmanagment
Bank- und Kapitalmarktrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts (in alphabetischer Ordnung):
Anlagegeschäft
Wertpapieren, Investmentfonds und geschlossenen Fondsprodukten, wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private-Equity-Fonds, sonstigen Spezialfonds
Immobilienanlagerecht, Kauf und Finanzierung von Immobilien
Individueller und institutioneller Vermögensverwaltung
Überprüfung von Prospekten
Berater- und Vermittlerhaftung
Bankverträge
Baufinanzierungen
Bürgschaft
Eingehung und Beendigung
GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
Haftungsumfang
Kontokorrenthaftung
Ehegatten- und Angehörigenhaftung
EC-Zahlungsverkehr
Investmentgeschäft
Kreditvertrag
Darlehensvertrag, Gewerblicher Kredit, Gesellschafterkredit, Hypothekarkredit, Konsortialkredit, Verbraucherkredit
Kreditsicherung
Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Poolverträge, Sicherungsabtretung
Kreditkartengeschäft
Kündigung
Nichtabnahmeentschädigung
Disagio, Vorfälligkeitsentschädigung etc.
Lastschriftverfahren
Safevertrag
Scheckverkehr
Schließfachvertrag
SCHUFA
Sicherungsgeschäfte
Sicherheitenfreigabe und Unternehmenssanierung
Sonstige Finanzierungsgeschäfte wie
Leasing
Factoring
Überweisungsverkehr national und international
Verwahrgeschäft
Computer- und Internetrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Computer- und Internetrechts (in alphabetischer Ordnung):
Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbes.
Besondere Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand
Differenzierung nach Verbrauchern und Kaufleuten
Einkaufsbedingungen
Leasingbedingungen
Mietbedingungen
Vekaufsbedingungen
Vermietbedingungen
Beratungsverträge, insbes.
Auswahl
Durchführung
Freie Mitarbeit
Haftung
Leistungspflichten
Mitwirkungspflichten
Projektverantwortung
Rahmenverträge
Subunternehmerschaft
Systemumstellung
Datenschutz, insbesondere
Bundesdatenschutzgesetz und landesspezifische Regelungen
Datenschutz und Mitbestimmung
Individualdatenschutzrecht
Kollektivschutz
Elektronischer Vertragsschluss
Einbeziehung von AGB
Formerfordernisse und Beweisprobleme elektronischer Willenserklärung
Datenträgertausch
DFÜ
E-Mail
Telefax
Teletext
Telex
Hard- und Software
Beschaffung
Erstellung
Kauf
Leasing
Miete
Internet und Onlineverträge
Datenbanknutzung
Domainnamen
E-Commerce
Onlinezahlung
Providerverträge
Registereinträge
Sicherheitsfragen
Strafrechtlich relevante Handlungen
Teleshopping
Leistungsstörungen, insbes.
Beratungsfehler
Datensicherungsausfall
Lizenzrecht
Mailboxen
Markenschutz
Patentschutz
Rechenzentrumsverträge
Schulung
Schutzhüllenvertrag
Softwarepflege
Softwareüberlassung, insbes.
Ablieferung
Abnahme
Anpassung
Datenübernahme
Einrichtung
Einweisung
Installation
Konvertierung
Rügepflichten
Überlassung auf Dauer
System- und Projektverträge
Wartungsverträge
Ehe- und Familienrecht (mehr...)
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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwältin Beate Wypchol in folgenden Bereichen des Ehe- und Familienrecht (in alphabetischer Ordnung):
Abänderungsklage gegen Unterhaltsfestsetzung
Abstammung
Bestimmung der Mutterschaft
Vaterschaft
Abstammungsgutachten
Adoption
Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
Ehe
Aufhebung der Ehe
Ausstattung
Doppelehe
Ehefähigkeit
Ehegattenunterhalt
Eheliche Lebensgemeinschaft
Eheliche Pflichten
Eheliches Güterrecht
Ehemündigkeit
Eherecht
Eheschließung
Eheverbote
Eheverträge
Ehescheidung
Ehewohnung
Wohnungszuweisung
Elterliche Sorge
Familienpflichten
Gemeinsame Schulden und Verbindlichkeiten
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
Hausratsteilung
Jugendamt
Kindesherausgabe
Kindesunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Namensführung
Nichteheliche Kinder
Pflegschaft
Prozesskostenvorschuss
Scheidung
einvernehmliche Scheidung nach einjähriger Trennung
streitige Scheidung nach einjähriger Trennung
Scheidung nach dreijähriger Trennung
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
Scheidungsvereinbarung
Schenkungen
Sorgerecht
alleiniges Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Angelegenheiten des täglichen Lebens
Gemeinsames Sorgerecht
Vertretung des Kindes
Trennungserleichternde Vereinbarungen
Umgangsrecht
Umgangsrecht der Eltern
Umgangsrecht des Kindes
Umgangsrecht von Bezugspersonen
Unterhaltsrecht
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt
sonstiger Verwandtenunterhalt
Unterhaltstitel
Jugendamtsurkunde
Gerichtliche Festsetzung
Notarielle Verpflichtungserklärung
Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft
Anfechtung der Vaterschaft
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Vaterschaftsvermutung
Verlobung
Vermögensauseinandersetzung
Versorgungsausgleich
Verwandtschaft
Verwandtenunterhalt
Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Erb- und Nachlassrecht (mehr...)
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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Jörg Reich in folgenden Bereichen des Erb- und Nachlassrechts (in alphabetischer Ordnung):
Auflagen
Erbeinsetzung
Erbfolge
Ehegattenerbrecht
Erbschaft
Annahme
Ausschlagung
Erwerb
Erbschaftskauf
Erbschaftssteuerrecht
Erbscheinverfahren
Erbteilskauf
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Haftung des Erben, Miterben etc.
Höfe und Hofübergabevertrag
Miterbengemeinschaft, insbes.
Auseinandersetzung
Teilung
Nachlassverwaltung
Nachlassverbindlichkeiten
Pflichtteilsrecht, insbes.
Auskunft
Berechnung
Entziehung
Pflichtteilsergänzung
Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall
Testamente und Erbverträge
Beratung und Entwurf von Testamenten sowie Erbverträgen
Testamentvollstreckung
Unternehmensnachfolge
Vermächtnis
Vermögensnachfolge
Vor- und Nacherbenschaft
Fonds (mehr...)
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Aktionfonds
Immobilienfonds (geschlossene)
Schifffonds
Energiefonds, Windkraft- und Solarfonds
Kunstfonds
Forderungsmanagement (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Forderungsmanagements. Ihre Vorteile sind:
Liquiditätssicherung durch effizienten und schnellen Inkasso-Service
Einen Ansprechpartner für jeden Inkassofall, auch bei gerichtlicher Beitreibung
Fundiertes Expertenwissen, lokale Kompetenz und Beratung
Transparente Preise und Prozesse, Anwaltskosten von Gerichten anerkannt und erstattungswürdig
Keine Jahresbeiträge, keine Aufnahmegebühren
Keine Bevorschussung bei der Auftragserteilung (ausgenommen Auslagen und Gerichtskostenvorschüsse)
Ausbezahlung der Zinsen bei Realisierung der Forderung
Gesellschaftsrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Gesellschaftsrecht (in alphabetischer Ordnung):
Gesellschaftsverträge, Unternehmensverträge
Haftung der Gesellschafter und Organe
Umstrukturierungen und Umwandlungen
Kapitalmaßnahmen
Krisenberatung von Unternehmen
Unternehmenskaufverträge, Unternehmenstransaktionen
Unternehmensnachfolgen
Unterstützung und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen
Handelsrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Handelsrecht (in alphabetischer Ordnung):
die allgemeine Vertragsgestaltung sowie
das Handelsvertreterrecht,
das Mobilien- und Immobilienleasing
Immobilien- und Mietrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Edgar Zorn berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Immobilien- und Mietrechts (in alphabetischer Ordnung):
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Eigenbedarfskündigung
Ersatzmieterstellung
Fortsetzung des Mietverhältnisses beim Tode einer Vertragspartei
Geschäftsraummiete
Grundstücksmiete
Kaution und ihre Verzinsung
Kündigung (ordentliche und fristlose)
Kündigung nach Grunderwerb
Kündigungsschutz
Leasingvertrag, insbesondere
Computerleasing
Finanzierungsleasing
Herstellerleasing
Immobilienleasing
KFZ-Leasing
Null-Leasing
Operating-Leasing
Sale- and-lease-back
Mietaufhebungsvertrag
Mieterdarlehen
Mieterhöhungen
Mietgebrauchsstörungen, insbesondere
Aufnahme von Ehegatten, Kindern und anderen Angehörigen
Eheähnliche Gemeinschaft
Drittüberlassung
Erwerbstätigkeit in der Wohnung
Hausfriedensstörung
Hausordnungsverstöße
Kinder
Lärm
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
Sittliche Störung
Teiluntermiete
Tierhaltung
Verbesserungsmaßnahmen des Mieters
Verletzung der Obhuts- und Anzeigepflicht des Mieters
Vertragswidriger Wohngebrauch
Mieterkonkurs
Mietnachfolge bei Ehegattenmietvertrag
Mietminderung
Mietpreisschutz, insbes.
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Betriebskostenumlegung
Gesetz zur Regelung der Miethöhe
Kapitalkosten
Modernisierungskosten
Preisgebundener Wohnraum (Sozialwohnungen)
Mietvertrag, insbes.
Abschluss- und Gestaltungsfreiheit
Kündigungsfristen
Form
Formularmietverträge
Nebenkosten und Abrechnung
Pacht, insbes.
Apothekenpacht
Fischereipacht
Franchisevertrag
Gaststättenpacht
Hofpacht
Jagdpacht
Kleingartenpacht
Landpacht
Schadensersatzansprüche
Schönheitsreparaturen
Sonderleistungen des Mieters
Unterlassungsansprüche
Vermieterpfandrecht
Versicherungsfragen
Werkförderungsvertrag
Werks- und Werkmietwohnungsrecht
Zeitmietverträge
Zwangsräumung
Zwangsversteigerung und Vermieterkonkurs
Mahnverfahren (mehr...)
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Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also ohne Urteil.
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht nach lediglich formeller Prüfung einen Mahnbescheid. Wird seitens des Schuldners kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kann der Gläubiger Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Wird auch gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Forderung vollstrecken kann.
Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid gelangt das Verfahren auf Antrag des Gläubigers und beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid von Amts wegen vor das Prozessgericht, wo dann ein normales Erkenntnisverfahren stattfindet.
Reiserecht (mehr...)
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Rechtsanwältin Beate Wypchol berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Reiserechts, insbesondere:
Reisevertragsrecht
Reiseversicherungsrecht
Regress
Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (mehr...)
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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Edgar Zorn in folgenden Bereichen des Straßenverkehrsrechts (in alphabetischer Ordnung):
Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Alkohol im Straßenverkehr
Arznei- und Drogenmissbrauch sowie Suchtproblematik
Beratung bei Fahrerlaubnisentziehung sowie bei
Verhängung eines Fahrverbots
Straßenverkehrsrecht insbesondere
Eignung und Eignungsprüfung
medizinisch-psychologisches Gutachten
Verkehrsunfall
Beurteilung der Haftungsverteilung
Unfallrekonstruktion
Ansprüche aus Sach- und Personenschäden
Versicherungs- und Haftungsrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts (in alphabetischer Ordnung):
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Brandversicherung
Diebstahlversicherung
Feuerversicherung
Glasversicherung
Hagelversicherung
Haftpflichtversicherung
Haushaltversicherung
Hausratversicherung
Kraftfahrtversicherung
Krankenversicherung
Leasingversicherung
Lebensversicherung
Leitungswasserversicherung
Maschinenversicherung
Montageversicherung
Rechtsschutzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reiserücktrittversicherung
Rückversicherung
Schwertransportversicherung
Tagegeldversicherung
Tierversicherung
Transportversicherung
Übersicherungsversicherung
Unfallversicherung
Wassersportfahrzeugeversicherung
Vertragsrecht (mehr...)
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Vertragsrechtes:
als Verpflichtungsverträge
der Kaufvertrag,
der Schenkungsvertrag
als Gebrauchsüberlassungsverträge
der Mietvertrag und der Pachtvertrag,
der Leihvertrag
der Darlehensvertrag,
der Teilzeit-Wohnrechtevertrag,
als Verdingungsverträge
der Dienstvertrag, wozu grundsätzlich auch der Arbeitsvertrag gehört,
der Werkvertrag,
der Reisevertrag,
der Maklervertrag
der Auftrag,
der Geschäftsbesorgungsvertrag,
die Auslobung
als Sicherungsverträge
der Bürgschaftsvertrag
das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis,
die Anweisung,
die Schuldverschreibung
sowie der Gesellschaftsvertrag und andere.
Nicht immer kann ein Vertrag (eindeutig) einem Standard-Vertragstyp zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für moderne Vertragsformen wie Leasing-, Franchise, Mietkauf- oder Sale-and-lease-back-Geschäfte. Hier muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Bestimmungen für einen oder auch mehrere der Standard-Vertragstypen auf das konkrete Geschäft angewendet werden können.
Verträge gibt es nicht nur im Schuldrecht, sondern auch
im Sachenrecht:
Übereignung
Bestellung eines Nießbrauchs
einer Dienstbarkeit
eines Pfandrechts oder
eines Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld)
im Familienrecht:
Eheschließung, Ehevertrag
im Erbrecht:
Erbvertrag
Neben dem privatrechtlichen Vertrag gibt es auch den öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Wettbewerbsrecht (mehr...)
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Für Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht Ihnen für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Rechtsanwalt Jörg Reich zur Verfügung:
bei gegen die guten Sitten verstoßenden Wettbewerbshandlungen (§ 1 UWG)
bei irreführenden Angaben (§§ 3, 13 VI UWG)
bei Verstößen gegen die zugelassenen Werbe- und Vertriebsmethoden (§§ 6 -6c UWG)
bei Verstößen gegen die Vorschriften über Verkaufsveranstaltungen (§§ 7, 8, 13 VI UWG)
bei Bestechung von Angestellten (§ 1 UWG iVm § 299 StGB)
bei Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Zwangsvollstreckungsrecht (mehr...)
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Vollstreckungstitel
Endurteil, welches unanfechtbar ist oder vorläufig für vollstreckbar erklärt wurde
Prozessvergleich
Vergleich vor einer staatlich anerkannten Gütestelle
Vollstreckungsbescheid
Kostenfestsetzungsbeschluss
Notarielle Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat
Vollstreckungsmaßnahmen
Pfändung und Versteigerung einer Sache
Pfändung und Überweisung einer Forderung
Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eines Gründstücks
Arrest und einstweilige Verfügung
Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung
Sofortige Beschwerde
Drittwiderspruchsklage
Klage auf vorzugsweise Befriedigung
Vollstreckungsabwehrklage
Öffnungszeiten
Unsere Geschäftszeiten:
Vormittags: Mo - Fr : 9:00 - 13:00 Uhr
Nachmittags außer Mittwoch: Mo - Fr: 15:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten und bei Bedarf auch außerhalb unserer Geschäftsräume.