Zorn Reich Wypchol in Gießen  Lahn, Hessen - Rechtsanwalt Arbeitsrecht-

Zorn Reich Wypchol in Gießen Lahn 

 
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Eintrag: Zorn Reich Wypchol

Eintrag: Zorn Reich Wypchol

Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Gießen Lahn
Rechtsanwalt Jörg Reich

Zorn Reich Wypchol

Rechtsanwälte in Sozietät
 
Wetzlarer Straße 95
 
35398 Gießen Lahn
 
Telefon: 0641 202121
Telefax: 0641 28730
 
Homepage: www.anwaelte-giessen.de
e-Mail: Kontaktformular
 
Ortszeit: 03:19 UTC +0100
Sonnenaufgang: 06:46 UTC +0100
Sonnenuntergang: 18:46 UTC +0100
Geo-Koordinaten: 8.64200 Länge 50.55905 Breite
 
Örtliche Lage
 
Klein- Linden
 
Beschreibung
 
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt, beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützter Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.


Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
 
Angebote und Besonderheiten
 
Arbeitsrecht (mehr...)


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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Jörg Reich in folgenden Bereichen des Arbeits- und Kündigungsrechts(in alphabetischer Ordnung):
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Siehe auch:
Seminar I : Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Seminar II : Ausbilderschulung

Arbeitnehmerüberlassung

Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Leiharbeitsnehmer, zwischen Entleiher und Leiharbeitsnehmer, zwischen Verleiher und Entleiher; kollektivrechtliche Besonderheiten des Leiharbeitsverhältnisses sowie internationale Beziehungen.

Arbeitsvertrag

Insbesondere die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsverträgen; Meldepflichten des Arbeitgebers; Probe- und Aushilfsarbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung; Teilzeitarbeit; Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag; Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag; Arbeitsvergütung; Bemessung, Zuschläge, Abzüge, Sonderformen; Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ; der Aufhebungsvertrag; ordentliche und außerordentliche Kündigung; allgemeiner Kündigungsschutz; der Kündigungssschutz nach dem KschG.

Berufsbildungsförderung, öffentlich-rechtliche

Förderungsmaßnahmen nach dem BAföG; Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; Förderung der Berufsausbildung; Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung.

Betriebsnachfolge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge

Betriebsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge; Auswirkung der Betriebsnachfolge des Unternehmers sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Betriebsverfassung

Fragen zu Betriebsratswahlen; Organe der Betriebsverfassung; Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen des Unternehmers sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Kollektives Arbeitsrecht

Koalitionsrecht; Arbeitskampfrecht; Schlichtung und Tarifrecht.

Konkurs und Arbeitsverhältnis

Realisierung von Masse- und Konkursforderungen; Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Konkurs; Vergleichsverfahren; Zwangsversteigerung; Gesamtvollstreckungsverfahren; Sanierung durch Übertragung.




Arztrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Edgar Zorn berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des:

Rechtsberatung für Ärzte und Zahnärzte

Gemeinschaftspraxen-/ Gesellschaftsverträge

Praxis An- und Verkauf

Forderungsmanagment




Bank- und Kapitalmarktrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts (in alphabetischer Ordnung):

Anlagegeschäft

Wertpapieren, Investmentfonds und geschlossenen Fondsprodukten, wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private-Equity-Fonds, sonstigen Spezialfonds
Immobilienanlagerecht, Kauf und Finanzierung von Immobilien
Individueller und institutioneller Vermögensverwaltung
Überprüfung von Prospekten
Berater- und Vermittlerhaftung

Bankverträge

Baufinanzierungen

Bürgschaft

Eingehung und Beendigung
GmbH-Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
Haftungsumfang
Kontokorrenthaftung

Ehegatten- und Angehörigenhaftung

EC-Zahlungsverkehr

Investmentgeschäft

Kreditvertrag

Darlehensvertrag, Gewerblicher Kredit, Gesellschafterkredit, Hypothekarkredit, Konsortialkredit, Verbraucherkredit

Kreditsicherung

Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Poolverträge, Sicherungsabtretung

Kreditkartengeschäft

Kündigung

Nichtabnahmeentschädigung

Disagio, Vorfälligkeitsentschädigung etc.
Lastschriftverfahren

Safevertrag

Scheckverkehr

Schließfachvertrag

SCHUFA

Sicherungsgeschäfte

Sicherheitenfreigabe und Unternehmenssanierung

Sonstige Finanzierungsgeschäfte wie

Leasing

Factoring

Überweisungsverkehr national und international

Verwahrgeschäft




Computer- und Internetrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Computer- und Internetrechts (in alphabetischer Ordnung):

Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbes.

Besondere Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand
Differenzierung nach Verbrauchern und Kaufleuten
Einkaufsbedingungen
Leasingbedingungen
Mietbedingungen
Vekaufsbedingungen
Vermietbedingungen

Beratungsverträge, insbes.

Auswahl
Durchführung
Freie Mitarbeit
Haftung
Leistungspflichten
Mitwirkungspflichten
Projektverantwortung
Rahmenverträge
Subunternehmerschaft
Systemumstellung

Datenschutz, insbesondere

Bundesdatenschutzgesetz und landesspezifische Regelungen
Datenschutz und Mitbestimmung
Individualdatenschutzrecht
Kollektivschutz

Elektronischer Vertragsschluss

Einbeziehung von AGB
Formerfordernisse und Beweisprobleme elektronischer Willenserklärung
Datenträgertausch
DFÜ
E-Mail
Telefax
Teletext
Telex

Hard- und Software

Beschaffung
Erstellung
Kauf
Leasing
Miete

Internet und Onlineverträge

Datenbanknutzung
Domainnamen
E-Commerce
Onlinezahlung
Providerverträge
Registereinträge
Sicherheitsfragen
Strafrechtlich relevante Handlungen
Teleshopping

Leistungsstörungen, insbes.

Beratungsfehler
Datensicherungsausfall

Lizenzrecht

Mailboxen

Markenschutz

Patentschutz

Rechenzentrumsverträge

Schulung

Schutzhüllenvertrag

Softwarepflege

Softwareüberlassung, insbes.

Ablieferung
Abnahme
Anpassung
Datenübernahme
Einrichtung
Einweisung
Installation
Konvertierung
Rügepflichten
Überlassung auf Dauer

System- und Projektverträge

Wartungsverträge




Ehe- und Familienrecht (mehr...)


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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwältin Beate Wypchol in folgenden Bereichen des Ehe- und Familienrecht (in alphabetischer Ordnung):

Abänderungsklage gegen Unterhaltsfestsetzung

Abstammung

Bestimmung der Mutterschaft
Vaterschaft

Abstammungsgutachten

Adoption

Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Ehe

Aufhebung der Ehe
Ausstattung
Doppelehe
Ehefähigkeit
Ehegattenunterhalt
Eheliche Lebensgemeinschaft
Eheliche Pflichten
Eheliches Güterrecht
Ehemündigkeit
Eherecht
Eheschließung
Eheverbote
Eheverträge

Ehescheidung

Ehewohnung

Wohnungszuweisung

Elterliche Sorge

Familienpflichten

Gemeinsame Schulden und Verbindlichkeiten

Gütergemeinschaft

Gütertrennung

Hausratsteilung

Jugendamt

Kindesherausgabe

Kindesunterhalt

Nachehelicher Unterhalt

Namensführung

Nichteheliche Kinder

Pflegschaft

Prozesskostenvorschuss

Scheidung

einvernehmliche Scheidung nach einjähriger Trennung
streitige Scheidung nach einjähriger Trennung
Scheidung nach dreijähriger Trennung
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Scheidungsvereinbarung

Schenkungen

Sorgerecht

alleiniges Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Angelegenheiten des täglichen Lebens
Gemeinsames Sorgerecht
Vertretung des Kindes

Trennungserleichternde Vereinbarungen

Umgangsrecht

Umgangsrecht der Eltern
Umgangsrecht des Kindes
Umgangsrecht von Bezugspersonen

Unterhaltsrecht

Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt
sonstiger Verwandtenunterhalt

Unterhaltstitel

Jugendamtsurkunde
Gerichtliche Festsetzung
Notarielle Verpflichtungserklärung

Vaterschaft

Anerkennung der Vaterschaft
Anfechtung der Vaterschaft
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Vaterschaftsvermutung

Verlobung

Vermögensauseinandersetzung

Versorgungsausgleich

Verwandtschaft

Verwandtenunterhalt

Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung

Zugewinnausgleich

Zugewinngemeinschaft





Erb- und Nachlassrecht (mehr...)


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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Jörg Reich in folgenden Bereichen des Erb- und Nachlassrechts (in alphabetischer Ordnung):

Auflagen

Erbeinsetzung

Erbfolge

Ehegattenerbrecht

Erbschaft

Annahme
Ausschlagung
Erwerb

Erbschaftskauf

Erbschaftssteuerrecht

Erbscheinverfahren

Erbteilskauf

Erbunwürdigkeit

Erbvertrag

Erbverzicht

Haftung des Erben, Miterben etc.

Höfe und Hofübergabevertrag

Miterbengemeinschaft, insbes.

Auseinandersetzung
Teilung

Nachlassverwaltung

Nachlassverbindlichkeiten

Pflichtteilsrecht, insbes.

Auskunft
Berechnung
Entziehung
Pflichtteilsergänzung

Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall

Testamente und Erbverträge

Beratung und Entwurf von Testamenten sowie Erbverträgen

Testamentvollstreckung

Unternehmensnachfolge

Vermächtnis

Vermögensnachfolge

Vor- und Nacherbenschaft




Fonds (mehr...)


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Aktionfonds

Immobilienfonds (geschlossene)

Schifffonds

Energiefonds, Windkraft- und Solarfonds

Kunstfonds




Forderungsmanagement (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Forderungsmanagements. Ihre Vorteile sind:

Liquiditätssicherung durch effizienten und schnellen Inkasso-Service

Einen Ansprechpartner für jeden Inkassofall, auch bei gerichtlicher Beitreibung

Fundiertes Expertenwissen, lokale Kompetenz und Beratung

Transparente Preise und Prozesse, Anwaltskosten von Gerichten anerkannt und erstattungswürdig

Keine Jahresbeiträge, keine Aufnahmegebühren

Keine Bevorschussung bei der Auftragserteilung (ausgenommen Auslagen und Gerichtskostenvorschüsse)

Ausbezahlung der Zinsen bei Realisierung der Forderung




Gesellschaftsrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Gesellschaftsrecht (in alphabetischer Ordnung):

Gesellschaftsverträge, Unternehmensverträge

Haftung der Gesellschafter und Organe

Umstrukturierungen und Umwandlungen

Kapitalmaßnahmen

Krisenberatung von Unternehmen

Unternehmenskaufverträge, Unternehmenstransaktionen

Unternehmensnachfolgen

Unterstützung und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen




Handelsrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Handelsrecht (in alphabetischer Ordnung):

die allgemeine Vertragsgestaltung sowie

das Handelsvertreterrecht,

das Mobilien- und Immobilienleasing




Immobilien- und Mietrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Edgar Zorn berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Immobilien- und Mietrechts (in alphabetischer Ordnung):

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Eigenbedarfskündigung

Ersatzmieterstellung

Fortsetzung des Mietverhältnisses beim Tode einer Vertragspartei

Geschäftsraummiete

Grundstücksmiete

Kaution und ihre Verzinsung

Kündigung (ordentliche und fristlose)

Kündigung nach Grunderwerb

Kündigungsschutz

Leasingvertrag, insbesondere

Computerleasing
Finanzierungsleasing
Herstellerleasing
Immobilienleasing
KFZ-Leasing
Null-Leasing
Operating-Leasing
Sale- and-lease-back

Mietaufhebungsvertrag

Mieterdarlehen

Mieterhöhungen

Mietgebrauchsstörungen, insbesondere

Aufnahme von Ehegatten, Kindern und anderen Angehörigen
Eheähnliche Gemeinschaft
Drittüberlassung
Erwerbstätigkeit in der Wohnung
Hausfriedensstörung
Hausordnungsverstöße
Kinder
Lärm
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
Sittliche Störung
Teiluntermiete
Tierhaltung
Verbesserungsmaßnahmen des Mieters
Verletzung der Obhuts- und Anzeigepflicht des Mieters
Vertragswidriger Wohngebrauch

Mieterkonkurs

Mietnachfolge bei Ehegattenmietvertrag

Mietminderung

Mietpreisschutz, insbes.

Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Betriebskostenumlegung
Gesetz zur Regelung der Miethöhe
Kapitalkosten
Modernisierungskosten
Preisgebundener Wohnraum (Sozialwohnungen)

Mietvertrag, insbes.

Abschluss- und Gestaltungsfreiheit
Kündigungsfristen
Form
Formularmietverträge

Nebenkosten und Abrechnung

Pacht, insbes.

Apothekenpacht
Fischereipacht
Franchisevertrag
Gaststättenpacht
Hofpacht
Jagdpacht
Kleingartenpacht
Landpacht

Schadensersatzansprüche

Schönheitsreparaturen

Sonderleistungen des Mieters

Unterlassungsansprüche

Vermieterpfandrecht

Versicherungsfragen

Werkförderungsvertrag

Werks- und Werkmietwohnungsrecht

Zeitmietverträge

Zwangsräumung

Zwangsversteigerung und Vermieterkonkurs




Mahnverfahren (mehr...)


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Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also ohne Urteil.

Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht nach lediglich formeller Prüfung einen Mahnbescheid. Wird seitens des Schuldners kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kann der Gläubiger Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Wird auch gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Forderung vollstrecken kann.

Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid gelangt das Verfahren auf Antrag des Gläubigers und beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid von Amts wegen vor das Prozessgericht, wo dann ein normales Erkenntnisverfahren stattfindet.



Reiserecht (mehr...)


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Rechtsanwältin Beate Wypchol berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Reiserechts, insbesondere:

Reisevertragsrecht

Reiseversicherungsrecht

Regress




Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (mehr...)


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Bei rechtlichen und praktischen Fragen berät Sie Rechtsanwalt Edgar Zorn in folgenden Bereichen des Straßenverkehrsrechts (in alphabetischer Ordnung):

Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Alkohol im Straßenverkehr
Arznei- und Drogenmissbrauch sowie Suchtproblematik
Beratung bei Fahrerlaubnisentziehung sowie bei
Verhängung eines Fahrverbots

Straßenverkehrsrecht insbesondere

Eignung und Eignungsprüfung
medizinisch-psychologisches Gutachten

Verkehrsunfall

Beurteilung der Haftungsverteilung
Unfallrekonstruktion
Ansprüche aus Sach- und Personenschäden




Versicherungs- und Haftungsrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts (in alphabetischer Ordnung):

Berufsunfähigkeitsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Brandversicherung

Diebstahlversicherung

Feuerversicherung

Glasversicherung

Hagelversicherung

Haftpflichtversicherung

Haushaltversicherung

Hausratversicherung

Kraftfahrtversicherung

Krankenversicherung

Leasingversicherung

Lebensversicherung

Leitungswasserversicherung

Maschinenversicherung

Montageversicherung

Rechtsschutzversicherung

Reisegepäckversicherung

Reiserücktrittversicherung

Rückversicherung

Schwertransportversicherung

Tagegeldversicherung

Tierversicherung

Transportversicherung

Übersicherungsversicherung

Unfallversicherung

Wassersportfahrzeugeversicherung




Vertragsrecht (mehr...)


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Rechtsanwalt Jörg Reich berät Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen des Vertragsrechtes:

als Verpflichtungsverträge

der Kaufvertrag,
der Schenkungsvertrag

als Gebrauchsüberlassungsverträge

der Mietvertrag und der Pachtvertrag,
der Leihvertrag
der Darlehensvertrag,
der Teilzeit-Wohnrechtevertrag,

als Verdingungsverträge

der Dienstvertrag, wozu grundsätzlich auch der Arbeitsvertrag gehört,
der Werkvertrag,
der Reisevertrag,
der Maklervertrag
der Auftrag,
der Geschäftsbesorgungsvertrag,
die Auslobung

als Sicherungsverträge

der Bürgschaftsvertrag
das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis,
die Anweisung,
die Schuldverschreibung

sowie der Gesellschaftsvertrag und andere.

Nicht immer kann ein Vertrag (eindeutig) einem Standard-Vertragstyp zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für moderne Vertragsformen wie Leasing-, Franchise, Mietkauf- oder Sale-and-lease-back-Geschäfte. Hier muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Bestimmungen für einen oder auch mehrere der Standard-Vertragstypen auf das konkrete Geschäft angewendet werden können.
Verträge gibt es nicht nur im Schuldrecht, sondern auch
im Sachenrecht:

Übereignung
Bestellung eines Nießbrauchs
einer Dienstbarkeit
eines Pfandrechts oder
eines Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld)

im Familienrecht:

Eheschließung, Ehevertrag

im Erbrecht:

Erbvertrag

Neben dem privatrechtlichen Vertrag gibt es auch den öffentlich-rechtlichen Vertrag.




Wettbewerbsrecht (mehr...)


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Für Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht Ihnen für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche Rechtsanwalt Jörg Reich zur Verfügung:

bei gegen die guten Sitten verstoßenden Wettbewerbshandlungen (§ 1 UWG)

bei irreführenden Angaben (§§ 3, 13 VI UWG)

bei Verstößen gegen die zugelassenen Werbe- und Vertriebsmethoden (§§ 6 -6c UWG)

bei Verstößen gegen die Vorschriften über Verkaufsveranstaltungen (§§ 7, 8, 13 VI UWG)

bei Bestechung von Angestellten (§ 1 UWG iVm § 299 StGB)

bei Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen




Zwangsvollstreckungsrecht (mehr...)


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Vollstreckungstitel

Endurteil, welches unanfechtbar ist oder vorläufig für vollstreckbar erklärt wurde
Prozessvergleich
Vergleich vor einer staatlich anerkannten Gütestelle
Vollstreckungsbescheid
Kostenfestsetzungsbeschluss
Notarielle Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat

Vollstreckungsmaßnahmen

Pfändung und Versteigerung einer Sache
Pfändung und Überweisung einer Forderung
Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung eines Gründstücks
Arrest und einstweilige Verfügung

Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht

Vollstreckungserinnerung
Sofortige Beschwerde
Drittwiderspruchsklage
Klage auf vorzugsweise Befriedigung
Vollstreckungsabwehrklage
 
Öffnungszeiten
 
Unsere Geschäftszeiten:

Vormittags: Mo - Fr : 9:00 - 13:00 Uhr
Nachmittags außer Mittwoch: Mo - Fr: 15:00 - 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten und bei Bedarf auch außerhalb unserer Geschäftsräume.
 
 
Eintrag im Stadtplan und Umgebungsinformationen

Eintrag im Stadtplan und Umgebungsinformationen

Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Gießen Lahn

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