Einbeziehung Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft
Einbeziehung Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft Zu der Einbeziehung Jugendlicher unter 25 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern erklaert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner: Jugendliche unter 25 werden kuenftig in der Regel der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet und erhalten 80 Prozent der Regelleistung. Damit werden sie in der Summe nicht besser und auch nicht schlechter gestellt als die Ehe- beziehungsweise Lebens ...